Das Erbrecht ist der Rechtszweig, der regelt, wie das Vermögen nach dem Tod einer Person aufgeteilt wird. Die Vorschriften in diesem Bereich umfassen wichtige Fragen wie das Testament des Erblassers, die Rechte der gesetzlichen Erben und die Ablehnung des Erbes. Das Erbrecht ist sowohl für die Erfüllung der letzten Wünsche des Erben als auch für den Schutz der Rechte der Erben von großer Bedeutung.
1. Rechtliche Erben
Nach dem Erbrecht geht das Erbe des Verstorbenen auf die gesetzlichen Erben über. Zu den gesetzlichen Erben gehören altsoyu (Kinder), seine Frau, seine Eltern und seine Geschwister. Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch ist die Aufteilung des Erbes an klare Regeln gebunden.
Erben ersten Grades: die Kinder und Enkel des Verstorbenen (altsoy).
Die Erben des zweiten Grades: die Eltern und die Geschwister des Verstorbenen.
Erbrecht des Ehepartners: der Anteil des Hinterbliebenen Ehepartners am Erbe hängt von seiner Beziehung zu den anderen Erben ab.
2. Testament und Ersparnisse im Zusammenhang mit dem Tod
Der Erblasser kann durch ein Testament bestimmen, wie sein Vermögen geteilt werden soll. Dieses Testament kann in formeller, handgeschriebener oder mündlicher Form erfolgen. Das Testament wird nach dem Tod des Erblassers geöffnet und entsprechend seinem Inhalt wird das Erbe geteilt.
Offizielles Testament: es ist die zuverlässigste Art von Testament, das in Anwesenheit eines Notars gemacht wird.
Handgeschriebenes Testament: ein Testament, das der Erblasser in seiner eigenen Handschrift arrangiert und unterzeichnet hat.
Mündliches Testament: die Art des Testaments, das in dringenden Fällen in Anwesenheit von zwei Zeugen mündlich erklärt wird.
3. Verweigerung Des Erbes
Die Erben müssen nicht das Erbe annehmen, das Ihnen übergeben wurde. Vor allem im Falle eines Erbes mit einer Schuldenlast ist die Verweigerung des Erbes ein wichtiges Recht. Der Erbe ist nicht für Schulden verantwortlich, indem er das Erbe ablehnt.
Wahre Ablehnung: die völlige Ablehnung des Erbes durch die Erben.
Vererbung: Wenn die Schulden des Erblassers mehr als sein Vermögen sind, wird das Erbe automatisch abgelehnt.
4. Erbe Teilen
Wie das Erbe geteilt wird, hängt von den gesetzlichen Vorschriften und dem Willen des Erblassers ab. Es ist möglich, dass sich die Erben untereinander einigen; andernfalls wird die Aufteilung durch das Gerichtsverfahren erfolgen.
Streitfall: die erbschaftsteilung, die vom Gericht durchgeführt wird, wenn es einen Streit zwischen den Erben gibt.
Die Erbschaft: die Erbschaft wird an alle Erben weitergegeben. Dies kann in ein geteiltes Eigentum umgewandelt werden.
5. Obligatorische Erben und versteckte Anteile
Ein Erblasser kann einige seiner Erben nicht vollständig des Erbes berauben. Obligatorische Erben sind Personen, denen Ihre gesetzlichen Rechte nicht entzogen werden können. Ein Teil des Erbes muss diesen Personen als versteckter Anteil überlassen werden.
Das Recht auf Erbschaft, das die Erben gesetzlich besitzen, kann nicht durch ein Testament ersetzt werden.
Obligatorische Erben: ein obligatorischer Anteil, der bestimmten Personen wie Kindern, Ehepartnern und Eltern überlassen wird.
6. Erbfälle
Das Erbrecht kann zu verschiedenen Meinungsverschiedenheiten über die Rechte der Erben und die Aufteilung des Erbes führen. In solchen Fällen können sich die Erben an das Gericht wenden, um Ihre Rechte zu schützen und eine Lösung zu finden.
Erbschaftsklage: eine Klage, die im Falle einer Erbschaft oder Erbteilung eingereicht wird, die gegen den versteckten Anteil verstößt.
Erbschaftsklage: eine Klage, die mit der Forderung eingereicht wird, dass Spenden, die der Erbe in seiner Gesundheit gemacht hat, und diese Spenden in den Erbanteil aufgenommen werden.
7. Erbschaftsteuer
Während der Übertragung des Erbes muss die Erbschaftssteuer an den Staat gezahlt werden. Die Erben sind verpflichtet, die auf den Wert des Erbes berechnete steuer zu zahlen.
Berechnung der Erbschaftssteuer: der Gesamtwert des Erbes wird durch den Grad der Nähe der Erben bestimmt.
Steuerbefreiung: in einigen Fällen können Erbschaften bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei sein.